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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde als Verbraucher.

Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.

1.)Die in den Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den Informationen der Veräußerer.
Der Makler bemüht sich, über die Existenzen, die Objekte und die Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung über Richtigkeit und Vollständigkeit kann der Makler aber nicht übernehmen.
Unsere Angebotstätigkeit läuft auf unbestimmte Zeit und ist freibleibend.

2.)Der Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich. Gelangt durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluß mit einem von der Gesellschaft nachgewiesenen Anbieter, so ist der Empfänger zur Zahlung einer Courtage in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer – vom Wirtschaftwert des Vertrages verpflichtet.

3.) Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger unbeschadet einer Courtage der Gegenseite bei Erwerb eines Objektes durch Ihn oder einen Verwandten eine Courtage von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer - vom Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte (Anmietung anstelle Ankauf oder Ankauf anstelle Anmietung).

4.)Ist die von der Gesellschaft nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das der Gesellschaft innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die Gesellschaft nicht gegen sich gelten zu lassen.

5.) Schadensersatzansprüche sind dem Makler gegenüber ausgeschlossen, ausgenommen
vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die dem Angebot abweichen. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

6.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen der Geschäftssitz des Maklers.

 

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