Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde als Verbraucher.
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen
an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen
Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
1.)Die in den Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den Informationen der Veräußerer.
Der Makler bemüht sich, über die Existenzen, die Objekte und die Vertragspartner möglichst
vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung über Richtigkeit und Vollständigkeit
kann der Makler aber nicht übernehmen.
Unsere Angebotstätigkeit läuft auf unbestimmte Zeit und ist freibleibend.
2.)Der Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich. Gelangt durch eine von
ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluß mit einem von der
Gesellschaft nachgewiesenen Anbieter, so ist der Empfänger zur Zahlung einer Courtage in
Höhe von 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer – vom Wirtschaftwert des Vertrages
verpflichtet.
3.) Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger unbeschadet einer Courtage der
Gegenseite bei Erwerb eines Objektes durch Ihn oder einen Verwandten eine Courtage von
3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer - vom Wirtschaftswert des Vertrages unter
Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte (Anmietung
anstelle Ankauf oder Ankauf anstelle Anmietung).
4.)Ist die von der Gesellschaft nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem
Empfänger bereits bekannt, erklärt er das der Gesellschaft innerhalb einer Frist von 5 Tagen
und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die
Gesellschaft nicht gegen sich gelten zu lassen.
5.) Schadensersatzansprüche sind dem Makler gegenüber ausgeschlossen, ausgenommen
vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird,
die dem Angebot abweichen. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Erwerb im Wege der
Zwangsversteigerung.
6.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen der Geschäftssitz des Maklers.